Soweit die Ausbildung nicht überwiegend der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kursteilnehmers zuzurechnen ist (§ 13 BGB - Verbraucher), steht dem Kursteilnehmer gemäß den §§ 312 d, 355 Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Dieses kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags durch den Kursteilnehmer ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden. Der Widerruf kann auch per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich auch dann, wenn die gebuchte Fortbildungsveranstaltung innerhalb der Widerrufsfrist bereits begonnen wurde; wird der Widerruf während der Fortbildung erklärt, so ist eine bereits geleistete Vergütung in dem Verhältnis zurückzubezahlen, die dem Zeitanteil, der noch nicht erfolgten Bestandteile der Fortbildung entspricht; ist die Vergütung noch nicht geleistet, so ist sie in demselben Verhältnis nachzuentrichten.
Außerhalb des vorgenannten Widerrufsrechts sowie der gesetzlich vorgesehenen Fälle ist ein Rücktritt durch den Kursteilnehmer nicht möglich. Im Übrigen ist der Kursteilnehmer berechtigt, im Falle der eigenen Verhinderung eine dritte Person zu benennen, die an Stelle des Kursteilnehmers die Veranstaltung wahrnimmt. Hierdurch entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Bei Nichtteilnahme an der Abschlusspräsentation kann ein Anwesenheitszertifikat ausgestellt werden.